- Übernahmekodex
- Eine von der Börsensachverständigenkommission erstellte Empfehlung von Verhaltensnormen für die an freiwilligen öffentlichen Übernahmeangeboten beteiligten Parteien. Der Kodex ist - unbeschadet gesetzlicher Regelungen - als flexibles Instrument konzipiert, das im Laufe der Zeit gemäß den Erfahrungen aus der Praxis angepaßt wird. Er trifft zwar keine Aussagen über die Zweckmäßigkeit von öffentlichen Übernahmen, soll jedoch dazu beitragen, daß öffentliche Angebote all die Informationen enthalten, die für eine sorgfältige und sachgerechte Entscheidung der Wertpapierinhaber und der Organe der betroffenen Gesellschaft (Zielgesellschaft) notwendig sind. Der Kodex soll Marktmanipulationen vorbeugen und sicherstellen, daß alle Beteiligten die Grundsätze von Treu und Glauben beachten.
- Umtauschangebot
- Aktienumtausch. Aufforderung zum Umtausch von alten Wertpapieren in neue oder in Wertpapiere einer anderen Unternehmung. Aktienumtäusche sind regelmäßig bei Fusionen (gelegentlich auch bei Sanierungen) von Unternehmen erforderlich.
- US-GAAP
- US Generally Accepted Accounting Principles; Amerikanische Rechnungs-legung, vergleichbar mit den deutschen Rechnungslegungsvorschriften im HGB (Handelsgesetzbuch); in USA ergebnisorientiert, in Deutschland steht eher der Gläubigerschutz im Vordergrund.
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