- DAI
- Abk. für Deutsches Aktieninstitut
- DAX®-Index
- umfaßt die 30 größten und umsatzstärksten deutschen Aktien (Blue Chips)
und wird minütlich neu berechnet. Der Index zeichnet ein umfassendes und
aktuelles Bild des deutschen Aktienmarktes.
- Deutsches Aktieninstitut (DAI)
- Institut zur Förderung der Aktienkultur in Deutschland mit Sitz in
Frankfurt am Main. Zweck des Vereins ist die Förderung der Aktie, im
Interesse einer besseren Finanzierung der Unternehmen und einer
breiteren Eigentumsstreuung.
- Depot
- Wertpapiere können bei Kreditinstituten zur Verwahrung und Verwaltung
hinterlegt werden. Für jeden Kunden wird ein Depot (Gegenstück zum Konto
im Geldverkehr) eingerichtet, aus dem Arten, Nennbeträge oder
Stückzahlen, Nummern etc. der eingereichten Papiere sowie Name und
Adresse des Einreichers (Depotinhabers) hervorzugehen haben. Diese
Vorschriften gelten für Streifbandverwahrung und sinngemäß für die
Girosammelverwahrung. Aus Kontrollgründen führen die Banken zwei Arten
von Depotbüchern nebeneinander: das persönliche Depot und das Sachdepot.
Ersteres ist nach den Namen der Depotinhaber, letzteres nach
Wertpapierarten geordnet. Das Sachdepot ist für die Verwaltungsarbeiten
der Banken von besonderer Wichtigkeit. Als Sonderdepots werden
Gemeinschafts- und Treuhanddepots geführt (eingerichtet). Die
Girosammelverwahrung ist rationeller und damit billiger als die
Streifbandverwahrung. Grundlage für Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren durch Kreditinstitute ist das Depotgesetz (DepotG). Es
enthält eine Reihe von Vorschriften zum Schutze des Depotinhabers, vor
allem für den Konkursfall der Depotbank.
- Depotstimmrecht
- siehe Vollmachtsstimmrecht
- Dividende
- Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre
ausgeschüttet wird. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand und
Aufsichtsrat der AG vorgeschlagen und durch die Hauptversammlung (HV)
beschlossen.
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