Bundesregierung will Aktienrecht ändern
(23.3.2020) Was in anderen Ländern möglich ist, soll nun auch in Deutschland Realität werden: präsenzlose Hauptversammlungen. Die Bundesregierung hat dem Druck nachgegeben und will das Aktienrecht ändern. In Zukunft sind auch in Deutschland rein virtuelle Hauptversammlungen, auf denen Beschlüsse gefasst werden, erlaubt. Das Bundesjustizministerium will wegen der momentanen Situation während der HV Saison und des nun geltenden Versammlungsverbots die Präsenzpflicht bei Hauptversammlungen den Gegebenheiten anpassen. Die Bundesregierung brachte heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg, der die Möglichkeit von virtuellen beschlussfähigen HVs schafft.
Die Durchführung der Online-Hauptversammlungen soll ohne Satzungsänderung möglich sein. Die Einberufungsfrist wird von 30 auf 21 Tage verkürzt. Zuletzt hatten mehrere große deutsche Konzerne wie Daimler, die Deutsche Telekom und Continental ihre Aktionärstreffen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Nach dem bisher geltenden Aktienrecht müssen sie bis spätestens acht Monate nach Ende des Geschäftsjahrs, also bis August, eine Hauptversammlung durchführen. Nur dann können die Dividenden ausgezahlt werden.
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