DAI
Abk. für Deutsches Aktieninstitut
DAX®-Index
umfaßt die 30 größten und umsatzstärksten deutschen Aktien (Blue Chips) und wird minütlich neu berechnet. Der Index zeichnet ein umfassendes und aktuelles Bild des deutschen Aktienmarktes.
Deutsches Aktieninstitut (DAI)
Institut zur Förderung der Aktienkultur in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Zweck des Vereins ist die Förderung der Aktie, im Interesse einer besseren Finanzierung der Unternehmen und einer breiteren Eigentumsstreuung.
Depot
Wertpapiere können bei Kreditinstituten zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegt werden. Für jeden Kunden wird ein Depot (Gegenstück zum Konto im Geldverkehr) eingerichtet, aus dem Arten, Nennbeträge oder Stückzahlen, Nummern etc. der eingereichten Papiere sowie Name und Adresse des Einreichers (Depotinhabers) hervorzugehen haben. Diese Vorschriften gelten für Streifbandverwahrung und sinngemäß für die Girosammelverwahrung. Aus Kontrollgründen führen die Banken zwei Arten von Depotbüchern nebeneinander: das persönliche Depot und das Sachdepot. Ersteres ist nach den Namen der Depotinhaber, letzteres nach Wertpapierarten geordnet. Das Sachdepot ist für die Verwaltungsarbeiten der Banken von besonderer Wichtigkeit. Als Sonderdepots werden Gemeinschafts- und Treuhanddepots geführt (eingerichtet). Die Girosammelverwahrung ist rationeller und damit billiger als die Streifbandverwahrung. Grundlage für Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch Kreditinstitute ist das Depotgesetz (DepotG). Es enthält eine Reihe von Vorschriften zum Schutze des Depotinhabers, vor allem für den Konkursfall der Depotbank.
Depotstimmrecht
siehe Vollmachtsstimmrecht
Dividende
Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand und Aufsichtsrat der AG vorgeschlagen und durch die Hauptversammlung (HV) beschlossen.
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